Die Entstehung des Roten Kreuzes
1859 kam es in Solferino zu einer blutigen Schlacht mit Abertausenden von Verwundeten und Toten und ein Schweizer Geschäftsmann fand sich plötzlich inmitten dieser Schlacht wieder. Er vergaß den Grund seiner Reise. Er barg ohne Mandat und Auftrag die Verletzten und Sterbenden und rief mit „Alle Menschen sind Brüder“ Dorfbewohner zur Mithilfe auf.
Sein Name war Henry Dunant.
Zurück in Genf fasste er 1862 seine entsetzlichen Eindrücke zusammen und formulierte verschiedene Grundsätze, die zur Schaffung der weltgrößten humanitären Bewegung führte.
1863 gründete er in Genf mit 4 weiteren Mitstreitern ein Internationales Komitee für Verwundete, dem heutigen Internationalen Komitee vom Roten Kreuz. Am 22. August 1864 unterzeichnete Belgien mit weiteren 12 Staaten die 1. Genfer Konvention. In dieser Konvention wurden die von Henry Dunant angeregten Schutzbestimmungen völkerrechtlich verankert. Das Hilfspersonal erhielt ein besonderes Schutzzeichen: ein rotes Kreuz auf weißem Grund.
Bereits 1870 kam das Belgische Rote Kreuz im französisch-deutschen Krieg mit dem Entsenden einer Delegation von Krankenpflegerinnen und Ärzten zum Einsatz.
1891 wurde dem Belgischen Roten Kreuz durch Königlichen Erlass die Rechtspersönlichkeit verliehen. Doch erst zu Beginn des 1. Weltkrieges expandierten die Aktivitäten des Belgisches Roten Kreuzes. Bei Kriegserklärung wurden Hilfslazarette eingerichtet. In wenigen Tagen gelang es den Lokalsektionen das notwendige Material und Personal für die Bereitstellung von 20 000 Betten zur Verfügung zu stellen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Ziele des Roten Kreuzes weiter gesteckt als ursprünglich vorgesehen. Nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch im Frieden, sollte es den Menschen humanitäre Hilfe bringen: Fürsorge für Gebrechliche, Senioren und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatastrophen, im Kampf gegen Krankheiten und bei Unfällen und sozialen Notlagen.
1945 wird die Gemeinnützigkeit des Belgischen Roten Kreuzes anerkannt; es ist ein Hilfsorgan der Behörden bei ihren humanitären Aufgaben.
Die 7 Grundsätze des Roten Kreuzes
Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Diese Grundsätze wurden 1965 auf der 20. Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien verkündet.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.